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Falls Sie für einen Deutschsprachkurs in Deutschland ein Visum
beantragen müssen, erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen
Botschaft oder einem Deutschen Konsulat, welche Voraussetzungen
Sie erfüllen müssen.
In manchen Ländern müssen Sie bereits gute Grundkenntnisse
des Deutschen nachweisen. Ferner kann es sein, dass Sie die komplette
Kursgebühr im Voraus bezahlen müssen. Wird ein Visum zum
Kursbesuch erteilt, muss der Kurs natürlich auch besucht werden.
Denken Sie bitte daran, dass Sie mindestens 20 Wochenstunden zu
je 45 Minuten belegen müssen.
Eine von mehreren Voraussetzungen für den Erhalt eines Visums
zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland ist die Anmeldebestätigung
der Schule. TANDEM München sendet Ihnen diese Bescheinigung
zu, sobald wir Ihre Anmeldung und die Anzahlung von € 200,-
pro Anmeldemonat erhalten
haben.
TANDEM München kann Ihnen den Erhalt des Visums nicht garantieren,
und keinen Einfluss auf den Ablauf und die Dauer des Prozesses der
Visa-Erteilung nehmen. Sollten Sie kein Visum erhalten, legen Sie
uns bitte das Absageschreiben der zuständigen Botschaft vor.
Wir erstatten dann den eingezahlten Betrag abzüglich €
50,- Bearbeitungsgebühr und etwaiger Bankgebühren zurück.
Visuminformationen des Kreisverwaltungsreferats
in München:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Studium--Sprachkurse-und-Forscher/Visum-fuer-Studium.html
Alle Adressen deutscher Botschaften
Studentenwerke:
http://www.studentenwerke.de |